Die Führerscheinklassen mit den Ausbildungsfahrzeugen
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Führerscheinklasse: AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei ElektromotorZweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ElektromotorVierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung: Einschluss: keine, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre -
Führerscheinklasse: A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren )
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung: Einschluss: AM, A1, A2, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Dirketerwerb. -
Führerscheinklasse: A1
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 Kw/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren )
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung: Einschluss: AM, Geschwindigkeitsbeschränkung, 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre -
Führerscheinklasse: A2
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren )
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung: Einschluss: AM, A1, Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre -
Führerscheinklasse: B196
Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW.
Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Besonderheiten:
Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn du später einen A-Führerschein machen willst.
Weitere Besonderheiten:
Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!
Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Unterlagen/ Dokumente:
Personalausweis und biometrisches Passbild.
Prüfungen:
Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein -
Führerscheinklasse: B
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem FahrerAnhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung: Einschluss: AM, L, Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfarzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ( BF17 ) - Führerscheinklasse: BE
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Führerscheinklasse: L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre -
Führerscheinklasse: T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung: Einschluss: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre -
E-Bike / Pedelec
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