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Die Führerscheinklassen mit den Ausbildungsfahrzeugen

  • Führerscheinklasse: AM

    AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
    - bbH max. 45 km/h
    - Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
    - Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

    Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
    - bbH max. 45 km/h
    - Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    - Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

    Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
    - bbH max. 45 km/h
    - Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    - Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
    - Leermasse max. 350 kg

    Bemerkung: Einschluss: keine, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
    Mindestalter: 16 Jahre

  • Führerscheinklasse: A

    A1

    Krafträder mit:
    - Hubraum über 50 cm³ oder
    - bbH über 45 km/h
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
    - Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren )
       oder
    - bbH über 45 km/h
    - Leistung über 15 kW

    Bemerkung: Einschluss: AM, A1, A2, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
    Mindestalter:
    20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
    21 Jahre für Trikes
    24 Jahre für Krafträder beim Dirketerwerb.

  • Führerscheinklasse: A1

    A A2

    Krafträder mit:
    - Hubraum max. 125 cm³
    - Leistung max. 11 kW
    - Verhältnis Leistung  / Gewicht max. 0,1 Kw/kg
    Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
    - Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren )
       oder
    - bbH über 45 km/h
    - Leistung max. 15 kW

    Bemerkung: Einschluss: AM, Geschwindigkeitsbeschränkung, 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
    Mindestalter: 16 Jahre

  • Führerscheinklasse: A2

    A A2

    Krafträder mit:
    - Hubraum über 50 cm³ oder
    - bbH über 45 km/h
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
    - Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren )
       oder
    - bbH über 45 km/h
    - Leistung über 15 kW

    Bemerkung: Einschluss: AM, A1, Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
    Mindestalter: 18 Jahre

  • Führerscheinklasse: B196

    A A2

    Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren

    Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW.
    Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Besonderheiten:
    Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn du später einen A-Führerschein machen willst.
    Weitere Besonderheiten:
    Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!
    Voraussetzungen:
    Mindestalter 25 Jahre, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
    Unterlagen/ Dokumente:
    Personalausweis und biometrisches Passbild.
    Prüfungen:
    Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein

  • Führerscheinklasse: B

    B

    Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
    - zG max. 3.500 kg
    - max. 8 Personen außer dem Fahrer

    Anhängerregelung:
    - Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
    - Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

    Bemerkung: Einschluss: AM, L, Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfarzeugs“ bei der Anhängerregelung
    Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ( BF17 )

  • Führerscheinklasse: BE

    B96 BE

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
    - zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

    Bemerkung: Vorbesitz: B, keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein !
    Mindestalter: vgl. Klasse B

  • Führerscheinklasse: L

    L

    Zugmaschinen
    - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    - bbH max. 40 km/h
    - mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
    selbstfahrende Futtermischwagen,
    Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:

    - bbH max. 25 km/h
    - auch mit Anhänger

    Mindestalter: 16 Jahre

  • Führerscheinklasse: T

    T

    Zugmaschinen
    - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    - bbH max. 60 km/h
    - für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
    - auch mit Anhänger
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
    selbstfahrende Futtermischwagen
    - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    - bbH max. 40 km/h
    - auch mit Anhänger

    Bemerkung: Einschluss: AM, L
    Mindestalter: 16 Jahre

  • E-Bike / Pedelec

    E-Bike / Pedelec

    - Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene
    - Ergonomisches Einstellen von Lenker, Sattel, Brems- & Schaltungsarmaturen, Reifendruck
    - Pflege-Tipps zu Material & Akku (Kaufberatung)
    - Richtige, schonende Sitzposition & Trittfrequenz
    - eBike reinigen und pflegen
    - Befahren von unterschiedlichen Untergründen (Teer, Schotter, Pflaster) & die Besonderheiten
    - Verhalten im Straßenverkehr (Rechte, Pflichten)
    - Tipps zur Pannenselbsthilfe
    - u.v.m.
    - Erhalt des eBike & Pedelec Führerscheins

 

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UNSER TEAM

Heikon Kretschmer

Heiko


Heiko Kretschmer ist Inhaber und Fahrlehrer
Am 07.März 2011 eröffnete ich meine Fahrschule mit den Standorten in Uebigau und Herzberg.

Ina Reinhardt

Ina


Seit Juni 2017 ist die symphatische Fahrlehrerin Ina Reinhardt mit im Team.

Ludwig Teubner

Ludwig


Seit Dezember 2019 ist Ludwig Teubner, mit seiner langjährigen Erfahrung als selbständiger Fahrlehrer, jetzt in unserem Fahrschul-Team.

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